Die Grundidee

Entscheidend ist die Notiz zur Digitalisierung: „Die Jahreszahl auf dem Dateinamen bezeichnet den Scan, nicht die Aufnahme“. Ihr letzter Satz hat einen ob-Satz als Subjekt: „Ob das Foto unmittelbar von der Eröffnung stammt, ist noch nicht belegt“. Die Einladung nennt ein volles Datum mit am: „am 14. Mai 1996“. „Stammt von einer unbekannten Person“ beschreibt eine unbekannte Urheberschaft.

Wörter aus der Geschichte

die Bildunterschrift – ein kurzer Text unter einem Bild

das Stadtteilarchiv – eine Sammlung alter Dokumente über einen Stadtteil

die Beschriftung – ein Text, der auf etwas geschrieben ist

die Eröffnung – der erste Tag, an dem etwas öffentlich zugänglich ist

die Digitalisierung – das Umwandeln von Papier oder Fotos in Dateien

die Fotokopie – eine Kopie eines Bildes oder Dokuments auf Papier

die Aufnahme – hier: der Moment, in dem ein Foto gemacht wurde

Lies den Text

Ausgangslage: Ein fiktives Stadtteilarchiv bereitet eine kleine Ausstellung vor. Bei einem Foto widersprechen sich die Jahreszahlen. Prüfe, ob ein Datum das fotografierte Ereignis oder nur eine spätere Bearbeitung bezeichnet.

Dokument A, Beschriftung auf der Fotokopie: „Eröffnung des Gartenhauses, 1998.“ Die Schrift stammt von einer unbekannten Person. Das Originalfoto trägt auf der Rückseite kein Jahr.

Dokument B, Brief im Archiv: „Zur Eröffnung des Gartenhauses am 14. Mai 1996 laden wir die Nachbarschaft herzlich ein.“ Auf dem Brief sind das Gartenhaus und dieselbe Adresse genannt wie auf dem Foto.

Dokument C, Notiz zur Digitalisierung: „Foto Gartenhaus am 7. Juni 1998 eingescannt. Die Jahreszahl auf dem Dateinamen bezeichnet den Scan, nicht die Aufnahme. Ob das Foto unmittelbar von der Eröffnung stammt, ist noch nicht belegt.“

Eine gute neue Bildunterschrift darf die gesicherte Eröffnung im Jahr 1996 nennen. Sie darf jedoch nicht ohne weitere Belege behaupten, dass das Foto genau an diesem Tag aufgenommen wurde.

Beispiele

  • Das Originalfoto trägt auf der Rückseite kein Jahr.
  • Die Schrift stammt von einer unbekannten Person.
  • Die Jahreszahl auf dem Dateinamen bezeichnet den Scan, nicht die Aufnahme.
  • Ob das Foto unmittelbar von der Eröffnung stammt, ist noch nicht belegt.
  • Der Brief nennt dieselbe Adresse wie das Foto.
  • Das Aufnahmedatum bleibt ohne weitere Belege offen.

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Darauf solltest du achten

Man könnte die Unterschrift einfach in „Eröffnung, 14. Mai 1996“ ändern. Das geht zu weit: Das Eröffnungsdatum ist belegt, aber „Ob das Foto unmittelbar von der Eröffnung stammt, ist noch nicht belegt.“ Die Angabe 1998 stammt von einer unbekannten Person und entspricht dem Scanjahr.

Probiere es selbst

  1. Welches Jahr ist für die Eröffnung belegt?

    Antwort oder Beispielantwort mit Erklärung anzeigen

    1996 durch die Einladung in Dokument B.

    1996 durch die Einladung in Dokument B. Dokument B lädt „zur Eröffnung des Gartenhauses am 14. Mai 1996“ ein und nennt dieselbe Adresse wie das Foto. Das Datum ist also belegt.

  2. Was bezeichnet 1998 laut Dokument C?

    Antwort oder Beispielantwort mit Erklärung anzeigen

    Das Einscannen des Fotos.

    Das Einscannen des Fotos. Laut Dokument C wurde das Foto „am 7. Juni 1998 eingescannt“, und die Jahreszahl „bezeichnet den Scan, nicht die Aufnahme“.

  3. Ist damit das genaue Aufnahmedatum sicher?

    Antwort oder Beispielantwort mit Erklärung anzeigen

    Nein, die Verbindung des Fotos mit dem Eröffnungstag ist noch unbelegt.

    Nein, die Verbindung des Fotos mit dem Eröffnungstag ist noch unbelegt. Dokument C sagt: „Ob das Foto unmittelbar von der Eröffnung stammt, ist noch nicht belegt.“ Das Eröffnungsjahr datiert nicht jedes Bild des Hauses.

Wende es heute an

Erzähle „Die Bildunterschrift mit dem falschen Jahr“ in vier deutschen Sätzen nach: Ausgangslage, Schwierigkeit, wichtige Beobachtung und Ergebnis. Schreibe danach einen eigenen alternativen Schluss und kennzeichne ihn ausdrücklich als Erfindung.